• Beratung für Bürgerbusse Agentur Landmobil

Grundlage der Agentur Landmobil ist die Beratung zu Bürgerbussen. Dabei ist das Team der Agentur bundesweit vor allem in der kommunalen Familie unterwegs. Das Leitmotto: Von der ersten Idee bis zum ersten Tag begleiten wir die lokalen Partner. Immer geprägt mit einer Mischung aus Realismus und Pragmatismus. Immer mit dem Ziel vor Augen: Der Bürgerbus soll den Betrieb aufnehmen und die Nahmobilität verbessern.

Ein Bürgerbus im festen Linienverkehr steht bei unserem Ansatz nicht im Vordergrund. Wir setzen auf das Modell "Abholung an der Haustür". Also ein Bürgerbus mit einer starken sozialen Komponente. Der Bürgerbus ist in Deutschland 1985 als Ergänzung zum normalen öffentlichen Nahverkehr gestartet. Heute hat er sich mehr und mehr als eigenes Produkt entwickelt.

Treffen die folgenden Fragen ganz oder teilweise auf Ihre Region zu:

  • Ist der allgemeine öffentliche Nahverkehr vor allem auf Schüler ausgerichtet?
  • Gibt es gar kein reguläres Angebot im öffentlichen Verkehr?
  • Haben Sie keinen Laden mehr im Ort? Oder wird der Laden in der nächsten Zeit geschlossen?
  • Steht der Generationswechsel in der ärztlichen Versorgung an? Wird die Arzpraxis womöglich dauerhaft geschlossen?
  • Haben Sie einen größeren Anteil älterer Bürger, die mobil und flexibel bleiben müssen?
  • Leben Sie in einer Region, deren Einwohner sich gerne sozial und ehrenamtlich engagieren?
  • Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, in Ihrer Region einen Bürgerbus ins Leben zu rufen?

Beratung für Bürgerbusse – das Angebot

  • Individuelle Beratung vor Ort
  • Moderation von Veranstaltungen
  • Beratung zur Vereinsgründung und vereinsinternen Organisation
  • Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten
  • Beratung zur Kommunikation mit Verkehrsunternehmen
  • Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit
  • Beratung bei der Abwicklung von Formalitäten (rechtliche Rahmenbedingungen u. a.)
  • Vernetzung und Koordinierung der Partner

Information

  • Bestehende Bürgerbuskonzepte und -initiativen in anderen Bundesländern
  • Einsatzmöglichkeiten eines Bürgerbusses
  • Rechte und Pflichten eines Bürgerbusses
  • Betriebskonzepte von Verkehrsdienstleistungen
  • Analyse der Nutzerbedürfnisse

Kosten

Die Fördermöglichkleiten sind je nach Bundesland unterschiedlich. Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:

Telefonische Erstberatung:
Eine erste Kontaktaufnahme mit Basisinformationen ist kostenlos. Wir besprechen, wie der jeweilige Arbeitsstand bei Ihnen vor Ort ist und welche Optionen für die weitere Vorgehensweise bestehen.

Weiterer Beratungsprozess:
Soweit Sie weiteres Interesse haben erstellen wir gerne ein individuelles Angebot. Von der ersten Idee bis zum erfolgreichen Start eines Bürgerbusses sind einige Gespräche und Workshops nötig. Eine externe und neutrale Moderation ist dabei von Vorteil.

Ihr Ansprechpartner ist Dr. Holger Jansen. Die Daten finden Sie in der Rubrik Kontakt.

Hintergrund: Der Bürgerbus

Das Leben auf dem Land hat viele Vorzüge – manches ist jedoch schwieriger. Wege zum Einkaufen, zu Post, Bank oder Arzt sind oft weiter als in der Stadt. Mobilität ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Doch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist dieser Anspruch immer schwieriger zu erfüllen. Gerade die ältere Bevölkerung kann oder will nicht immer mit dem Auto fahren. Kleine Dörfer oder verstreute Siedlungen kann der öffentliche Nahverkehr nur schwer erreichen.

Daher müssen neue Konzepte auf den Tisch. Der Bürgerbus ist ein solcher Ansatz. Das Motto lautet "Bürger fahren für Bürger". Die Bürger organisieren und betreiben den Bürgerbus ehrenamtlich. Der Bürgerbus fährt vor allem im Nahbereich und verbindet beispielsweise die kleinen Dörfer mit dem zentralen Ort. Dort finden sich wichtige Ziele wie Ärzte oder Einkaufsmöglichkeiten.

Doch der Bürgerbus ist weit mehr als ein reines Beförderungsmittel. Er bietet Raum für Kontakt- und Kommunikationspflege. Der erste Bürgerbus in Deutschland fährt seit 1985. Inzwischen gibt es bundesweit rund 300 Initiativen, davon etwa 120 in Nordrhein-Westfalen, 80 in Baden-Württemberg, 90 in Rheinland-Pfalz und 60 in Niedersachsen.

 

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